Die Gemeinde Grindelwald führte daraufhin am 5. August 2015 einen Augenschein vor Ort durch. Sie stellte dabei gegenüber dem bewilligten Zustand folgende Abweichungen fest: - Weglassen von zwei Fenstern und Einbau eines kleineren Fensters an der Nordfassade. - Verschiebung zweier Giebelfenster von der Nordfassade an die Ostfassade. - Verschiebung der Eingangstüre an die südöstliche Ecke der Ostfassade. - Einbau zweier vergrösserten Dreiecksfenster (neu "Vierecksfenster") an der Ostfassade. - Einbau einer horizontalen Schlitzbefensterung an der Ostfassade.