2. Am 3. August 2015 meldete der von Amtes wegen am Verfahren Beteiligte der Gemeinde, er habe in Abweichung zur Baubewilligung vom 31. März 2011 in der Südfassade anstelle von drei bewilligten Fenstern ein kleines und ein grosses Fenster eingebaut.3 Die Gemeinde Grindelwald führte daraufhin am 5. August 2015 einen Augenschein vor Ort durch.