Vorliegend haben die Beschwerdeführenden als Baugesuchstellende am vorinstanzlichen Verfahren teilgenommen. Ihrem Baugesuch wurde jedoch vollumfänglich entsprochen, und zwar auch hinsichtlich der in der Beschwerde aufgegriffenen Punkte. Die Parkplatzsituation wurde von der Gemeinde so bewilligt, wie sie die Beschwerdeführenden mit überarbeitetem Plan, eingereicht mit Schreiben vom 17. Februar 2016, beantragt haben. Dem von ihnen unterzeichneten Gesuch um EWAP-Ablösung wurde ebenfalls entsprochen.