1 Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung. RA Nr. 110/2016/42 2 2. Gemäss den ursprünglichen Baugesuchsplänen waren die Parkplätze noch entlang der angrenzenden G.________strasse vorgesehen.2 Die Beschwerdeführenden führten aus, dass an diesem Standort entlang der G.________strasse seit mehr als 50 Jahren Fahrzeuge abgestellt würden und sie sich daher auf den Besitzstand berufen könnten. Weiter vertraten die Beschwerdeführenden die Ansicht, dass das Vorhaben nicht den Bestimmungen des kommunalen Erstwohnungsanteilplans (EWAP) unterstellt sei.3