b) Einwirkungen, die durch zonenkonforme, den baupolizeilichen und umweltrechtlichen Vorschriften entsprechende Bauten verursacht werden (wie Lichtentzug, Beschattung, Entzug der Aussicht, Störungen durch Parkplätze und andere negative oder positive Immissionen) müssen grundsätzlich geduldet werden.33 Bewohnerinnen und Bewohner müssen deshalb in Kauf nehmen, dass sich ihre Nachbarinnen und Nachbarn im Freien aufhalten oder dass sie von Balkonen oder Fenstern der Nachbarliegenschaften aus beobachtet werden können. Mit dem Erlass von Abstandsvorschriften sowie den