a) Die Beschwerdeführenden sind aus verschiedenen Gründen der Auffassung, es hätte ein ordentliches Baubewilligungsverfahren durchgeführt werden müssen. Zum einen machen sie geltend, das geänderte Projekt widerspreche der UeO "M.________", zum anderen sind sie der Auffassung, der Rahmen einer Projektänderung werde gesprengt.