Sie wurden über die Projektänderung informiert und konnten ihre Rechte wahrnehmen. Soweit sie geltend machen, daraus lasse sich nicht ableiten, dass auch die übrigen einsprachebefugten Nachbarn rechtsgenüglich über die Projektänderung informiert worden seien, rügen sie die Verletzung von Verfahrensrechten Dritter. Es ist nicht erkennbar, was sie mit ihrem Vorbringen, die Verfahrensrechte von Drittpersonen seien verletzt worden, für sich ableiten wollen.28 6 Projektänderung oder ordentliches Baubewilligungsverfahren?