die Orientierung über die Projektänderung vom 16. Oktober 2016 offensichtlich erhalten, auch wenn sie falsch adressiert war und statt mit eingeschriebener Post zugestellt, von der Bausekretärin persönlich verteilt wurde. Die Beschwerdeführenden konnten rechtzeitig Einsprache gegen die Projektänderung erheben. Aus dem Umstand, dass die schriftliche Anhörung nicht mit eingeschriebenem Brief erfolgte, ist ihnen somit kein Nachteil entstanden. Sie wurden über die Projektänderung informiert und konnten ihre Rechte wahrnehmen.