b) Die Beschwerdeführenden beantragen die Aufhebung des angefochtenen Bauentscheids und die Durchführung eines ordentlichen Baubewilligungsverfahrens mit Publikation und Auflage der Baugesuchsakten. Wie aus der Begründung der Beschwerde hervorgeht, machen sie unter anderem geltend, das Projekt widerspreche der UeO "M.________". Insofern beantragen sie (sinngemäss) nicht bloss eine Rückweisung, sondern einen Entscheid in der Sache.