Mit Schreiben vom 6. Juni 2016 teilte der Beschwerdeführer 1 mit, dass die Sitzplätze trotz hängigem Beschwerdeverfahren fertiggestellt worden seien. Mit Schreiben vom 12. Juni 2016 nahmen die Beschwerdeführenden zu den Eingaben der Gemeinde und der Beschwerdegegnerin Stellung. Sie wiesen unter anderem darauf hin, dass im engsten Umfeld des Gemeindepräsidenten enge geschäftliche Beziehungen zur Bauherrschaft unterhalten würden. Dieser Umstand lasse zumindest begründete Zweifel an der Unbefangenheit der Gemeinde entstehen.