beantragen, der Bauentscheid sei aufzuheben, die Projektänderung sei vorschriftsgemäss zu publizieren und die Unterlagen zur Projektänderung seien öffentlich aufzulegen. In ihrer Stellungnahme vom 6. April 2016 beantragte die Gemeinde die Abweisung der Beschwerde. In ihrer Beschwerdeantwort vom 20. April 2016 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde.