Zudem nahm die Beschwerdegegnerin eine Projektänderung vor. Am 30. Dezember 2014 erteilte das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland einen ersten Teilbauentscheid für das Vorhaben ohne den arealinternen Zickzackweg. Diesen bewilligte es am 18. Januar 2016 mit dem zweiten Teilbauentscheid.