1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 13. Dezember 2012 bei der Gemeinde Meikirch ein Baugesuch ein für das Erstellen von zwei Mehrfamilienhäusern sowie für die Erweiterung der bestehenden Einstellhalle um 22 Parkplätze auf Parzelle Meikirch Grundbuchblatt Nr. I.________. Die Bauparzelle befindet sich im Perimeter der Überbauungsordnung (UeO) "M.________", als Nutzungszone gilt die Wohnzone W2. Aufgrund des Projektes beschloss der Gemeinderat eine geringfügige Änderung der UeO "M.________". Zudem nahm die Beschwerdegegnerin eine Projektänderung vor.