2. Die Verfahrenskosten von Fr. 1'050.– werden den Beschwerdeführenden zur Bezahlung auferlegt. Sie haften solidarisch für den gesamten Betrag. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung - Frau B.________ und Herrn A.________, eingeschrieben - Einwohnergemeinde Biel, Präsidialdirektion, eingeschrieben - Amt für Gemeinden und Raumordnung, z.H. der OLK-Gruppe Jura bernois - Seeland, per Kurier