Die Gemeinde entgegnet in ihrer Stellungnahme vom 21. April 2016, die Aussage der Beschwerdeführenden lasse sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr auf ihre Richtigkeit überprüfen, zumal das Gespräch, auf das sich die Beschwerdeführenden berufen, bereits einige Jahre zurückliege und die auskunftserteilende Person offensichtlich nicht mehr bei der kommunalen Baubewilligungsbehörde tätig sei. Es sei daher insbesondere nicht nachweisbar, ob sich die Beschwerdeführenden an eine zuständige und kompetente Person gewendet hätten und ob die Frage der Farbe effektiv aufgeworfen worden sei.