a) Die Beschwerdeführenden machen geltend, sie hätten vor Beginn der Arbeiten das Stadtplanungsamt aufgesucht und sich erkundigt, ob für das geplante Vorhaben eine Baubewilligung erforderlich sei. Ein Mitarbeiter der Abteilung Stadtplanung habe ihnen damals die Auskunft erteilt, dass für Fassadenänderungen keine Baubewilligung erforderlich sei und bei neuen Fassadenanstrichen die Farbe frei gewählt werden könne. Der Herr sei ca. 1.70 m gross und zwischen 55 und 60 Jahre alt gewesen und habe ein rundliches Gesicht mit wenig Haaren gehabt. Sie hätten keine saubere Aktennotiz über das Gespräch.