Die Gemeinde Biel prüft diesbezüglich die Durchführung eines eigenständigen Baupolizeiverfahrens. Es gibt daher keine Hinweise auf eine ständige gesetzwidrige Praxis und deshalb keinen Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht.15 h) Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass der neue Fassadenanstrich aufgrund seiner Farbintensität und Leuchtkraft nicht bewilligungsfähig ist. Der Bauabschlag der Gemeinde Biel ist damit zu bestätigen. 4. Behördenauskunft