e) Nicht nur die OLK, sondern auch die interne Fachgruppe der Abteilung Stadtplanung der Gemeinde Biel bemängelte die Fassadenfarbe des Gebäudes der Beschwerdeführenden. In mehreren Sitzungen hielt sie fest, dass sie dieser extremen RA Nr. 110/2016/40 8 Fassadenfarbe nicht zustimmen könne und dem Bauvorhaben nachträglich der Bauabschlag zu erteilen sei.12