d) Zur Beurteilung der Frage, ob das Bauvorhaben mit der gewählten Fassadenfarbe mit der gebauten Umgebung im Sinne von Art. 25 BR eine gute Gesamtwirkung erziele, holte das Rechtsamt einen Fachbericht der Kantonalen Kommission zur Pflege der Ortsund Landschaftsbilder (OLK) ein. In ihrem Fachbericht vom 18. Mai 2016 führt die OLK bei der Beschreibung des Ortsbildes in der Umgebung des Bauprojektes aus, die unmittelbare Umgebung sei von einer grossen Farbpalette der Gebäude geprägt. In einem relativ kleinen Umfeld seien die Farbtöne weiss, beige, gelb, salm, orange, grün, grau sowie blau vorhanden.