2 Die Aussenräume sind auf den Charakter der Umgebung abzustimmen. Insbesondere ist die Fläche zwischen Gebäude und öffentlichem Strassenraum (Vorgarten) zu begrünen und in quartierüblicher Weise gegen den Strassenraum abzugrenzen. Für die Beurteilung der guten Gesamtwirkung bestimmt schliesslich Art. 23 der Bauverordnung der Stadt Biel8: