Die Parzelle liegt in der Bauzone 2, Mischzone B. Mit Verfügung vom 22. Februar 2016 erteilte die Gemeinde in Bezug auf den Fassadenanstrich den Bauabschlag und ordnete die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes, d.h. das Umstreichen in den ursprünglichen Braunton, an. Gleichzeitig drohte sie die Ersatzvornahme und eine Busse bei Nichtbefolgung an.