Die Gemeinde Biel ersuchte die Beschwerdeführenden mit Schreiben vom 7. November 2014, für die Fassade eine diskretere Farbe zu wählen und das Baugesuch entsprechend anzupassen und zu bemustern. Die Beschwerdeführenden hielten innert der gesetzten Frist an der gewählten Hausfarbe fest und bemusterten sie. Nach einer Besprechung mit der Gemeinde Biel trennten die Beschwerdeführenden am 12. März 2015 das Baugesuch für die Pergola vom Baugesuch für den Fassadenanstrich ab. Die Liegenschaft der Beschwerdeführenden befindet sich auf Parzelle Biel Grundbuchblatt Nr. C.________. Die Parzelle liegt in der Bauzone 2, Mischzone B.