Da sie gemäss Bestätigung der Gemeinde Biel am 15. Oktober 2014 ein nachträgliches Baugesuch einreichten, schrieb die BVE das Verfahren mit Verfügung vom 12. November 2014 als erledigt ab. Mit Schreiben vom 22. Oktober 2014 bat die Gemeinde Biel die Beschwerdeführenden um Ergänzung bzw. Vervollständigung der Unterlagen. Die Beschwerdeführenden kamen der Aufforderung am 31. Oktober 2014 nach. Die Gemeinde Biel ersuchte die Beschwerdeführenden mit Schreiben vom 7. November 2014, für die Fassade eine diskretere Farbe zu wählen und das Baugesuch entsprechend anzupassen und zu bemustern.