umzustreichen und die Holzkonstruktion auf dem Garagendach auf der Südseite bis am 30. April 2015 rückgängig zu machen. Gleichzeitig wurde auf die Möglichkeit eines nachträglichen Baugesuchs hingewiesen und für den Fall der Nichtbefolgung die Ersatzvornahme angedroht. Die Beschwerdeführenden erhoben gegen diese Verfügung Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE). Da sie gemäss Bestätigung der Gemeinde Biel am 15. Oktober 2014 ein nachträgliches Baugesuch einreichten, schrieb die BVE das Verfahren mit Verfügung vom 12. November 2014 als erledigt ab.