I. Sachverhalt 1. Mit Schreiben vom 15. August 2014 teilte die Gemeinde Biel den Beschwerdeführenden mit, dass sie festgestellt hätten, dass die Beschwerdeführenden ohne Baubewilligung die Fassade in grellem Orangeton gestrichen und eine Pergolakonstruktion an der Südfassade angebracht hätten. Für diese Vorhaben brauche es eine Baubewilligung. Den Beschwerdeführenden wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.