Die Kosten des erstinstanzlichen Baubewilligungsverfahrens von Fr. 1'678.60 bleiben den Beschwerdegegnern auferlegt. Für das Inkasso dieser Kosten ist die Gemeinde Grindelwald zuständig. 3. Die Beschwerdegegner haben der Beschwerdeführerin die Parteikosten im Betrag von Fr. 4'536.– (inkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen. Sie haften solidarisch für den gesamten Betrag. IV. Eröffnung - Frau Rechtsanwältin F.________, eingeschrieben - Herrn Rechtsanwalt D.________, eingeschrieben - E.________, eingeschrieben RA Nr. 110/2016/22 10