1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Die Verfügung der Gemeinde Grindelwald vom 7. Dezember 2015 wird mit Ausnahme von Ziff. 7 (Kosten) aufgehoben. Dem Bauvorhaben gemäss dem Baugesuch vom 17. April/25. Juni 2015 und der Projektänderung vom 10. Februar 2016 wird der Bauabschlag erteilt. 2. Die Verfahrenskosten von Fr. 800.– werden den Beschwerdegegnern zur Bezahlung auferlegt. Sie haften solidarisch für den gesamten Betrag. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.