a) Die Beschwerdeführerin beantragt, einerseits sei bei der Abteilung Bauen des Amts für Gemeinden und Raumordnung (AGR) einen Fachbericht einzuholen, um abzuklären, ob es zulässig sei, an eine bestehende Nebenbaute mit einer Fläche von rund 60 m2 einen Anbau von fast 60 m2 anzubauen. Andererseits seien ein Augenschein anzuordnen und ein Fachbericht der Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder (OLK) einzuholen.