a) Die Beschwerdeführerin rügt, das Bauvorhaben sei nicht zonenkonform. Die Gemeinde sei davon ausgegangen, dass die einzustellenden Maschinen (nur) für Schneeräumungsarbeiten bei der Beschwerdeführerin verwendet würden. Sie befürchte aber, dass die Beschwerdegegner diese Geräte schwergewichtig für die Schneeräumung beim Hotel I.________ einsetzten. Die Schneeräumung sei dementsprechend gewerblich. Die auf Grund der Zu- und Wegfahrten anfallenden Immissionen beeinträchtigten das gesunde Wohnen, so dass das Bauvorhaben Art. 11 USG5 widerspreche.