Die Beschwerdegegnerin hat mit dem Einreichen der Projektänderung vor der BVE auf ihr ursprüngliches Bauvorhaben verzichtet. Verfahrensinhalt bildet allein das geänderte Projekt.4 Dementsprechend ist dieses auf die Übereinstimmung mit den massgeblichen Vorschriften zu überprüfen. 3. Zonenkonformität 2 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721) 3 Dekret vom 22. März 1994 über das Baubewilligungsverfahren (Baubewilligungsdekret, BewD; BSG 725.1) 4 Vgl. BVR 2012 S. 463 RA Nr. 110/2016/22 4