3. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Die Gemeinde beantragt in ihrer Stellungnahme, die Beschwerde sei abzuweisen, soweit darauf eingetreten werden könne. Die Beschwerdegegner verlangen ebenfalls, die Beschwerde sei abzuweisen, soweit darauf einzutreten sei. Zusammen mit ihrer Beschwerdeantwort reichten die Beschwerdegegner überarbeitete Projektpläne ein. 4. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzungen