1. Die Beschwerdegegner reichten am 17. April 2015 bei der Gemeinde Grindelwald ein Baugesuch ein für einen Anbau Einstellraum für Maschinen und Geräte an die bestehende Scheune auf Parzelle Grindelwald Grundbuchblatt Nr. G.________. Mit Eingaben datierend vom 23./24./25. Juni sowie 1. Juli 2015 ergänzten und verbesserten die RA Nr. 110/2016/22 2 Beschwerdegegner ihre Baugesuchunterlagen. Die Parzelle liegt in der Wohnzone W2. Gegen das Bauvorhaben erhob unter anderem die Beschwerdeführerin Einsprache.