b) Die Stadt Biel hat für die Entfernung der Reklamebeschriftungen eine Frist bis 28. März 2016 bzw. 30. März 2016 angesetzt. Da die angesetzten Fristen zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands während des Beschwerdeverfahrens abgelaufen sind, setzt sie die BVE neu an. Dabei wird eine Frist von zwei Monaten ab Rechtskraft des Entscheides als angemessen erachtet. 7. Kosten