e) Die angeordneten Wiederherstellungsmassnahmen betreffen die Liegenschaft auf Parzelle Biel/Bienne Grundbuchblatt Nr. F.________. Diese steht im Eigentum der von Amtes wegen am Verfahren Beteiligten. Die Stadt Biel hat dieser Beteiligten nur die mit Mängeln behaftete Wiederherstellungsverfügung vom 9. Februar 2016 eröffnet.