Die Beschwerdeführenden können sich auch nicht auf den Vertrauensgrundsatz berufen, da sie bereits am 22. Dezember 2014 darüber in Kenntnis gesetzt worden sind, dass die angebrachten Beschriftungen rechtswidrig sind.24 Die gleiche Auskunft erhielt die Beschwerdeführerin 2 nach direkter Anfrage vom beco im Juni 2015.25 "In der Regel kann Vertrauensschutz nur geltend machen, wer gestützt auf sein Vertrauen eine Disposition getätigt hat, die ohne Nachteil nicht wieder rückgängig gemacht werden. Zwischen Vertrauen und Disposition muss 21 Dekret vom 22. März 1994 über das Baubewilligungsverfahren (Baubewilligungsdekret, BewD, BSG 725.1)