Unter "Anschriften und Schilder" von Betrieben sind beispielsweise die herkömmlichen runden Wirtshausschilder gemeint, die einerseits den Namen einer bestimmten Biermarke, aber auch den Namen des Gastgewerbebetriebs enthalten.13 Die vorliegend zu beurteilende Darstellung eines Bierglases mit Anschrift geht sowohl in ihrer Grösse als auch in ihrer Form weit über das hinaus, was der Gesetzgeber als zulässige Anschrift oder Beschilderung als Ausnahme vom Werbeverbot zulassen wollte.14 Im Fokus des Logos 12 Vgl. Vortrag der Volkswirtschaftsdirektion an den Grossen Rat vom 19. Oktober 2005, Tagblatt des Grossen