b) Gemäss Art. 6a Abs. 1 BewD sind Firmenanschriften oder Firmensignete an oder vor den Fassaden bis zu 1,2 Quadratmetern pro Gebäudeseite sowie Eigenreklamen bis zu insgesamt 1,2 Quadratmetern pro Gebäudeseite baubewilligungsfrei (Bst. a und e). Mit einer Grösse von 68 x 184 cm weisen die vier Fensterfolien je eine Fläche von über 1,2 Quadratmetern auf und unterliegen damit der Baubewilligungspflicht. Gemäss Art.