8a der städtischen Verordnung6 unter anderem Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die direkt der Stadtpräsidentin oder dem Stadtpräsidenten unterstellt sind, die Leiterinnen oder Leiter der Abteilungen der Direktion, wie auch deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter. Der Sachbearbeiter, der die Wiederherstellungsverfügung vom 9. Februar 2016 unterschrieben 3 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0) 4 Art. 8 Abs. 5 des Reglements vom 17. April 1997 über die Grundsätze der Organisation der Stadtverwaltung Biel und über die vom Stadtrat zu wählenden ständigen Kommissionen (Organisationsreglement; SGR 152.01) 5 Stadtordnung vom 9. Juni 1996 (SGR 101.1)