2. Nichtigkeit der Wiederherstellungsverfügung? a) Gemäss den Organisationsvorschriften der Stadt Biel ist die Präsidialdirektion für die Durchführung des Baubewilligungsverfahrens und die Durchsetzung baupolizeilicher Vorschriften zuständig. Zudem entscheidet sie über Reklamegesuche.4 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die einem Mitglied des Gemeinderates direkt unterstellt sind, können nach Art. 59 der Stadtordnung5 verbindliche Anordnungen treffen (Abs. 1). Zudem können der Stadtrat und der Gemeinderat in ihrem Kompetenzbereich mittels Reglement oder Verordnung weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für verbindliche Anordnungen zuständig erklären.