4. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet2, vereinigte mit Verfügung vom 22. März 2016 die beiden Verfahren. Es beteiligte die Grundeigentümerin der betroffenen Parzelle von Amtes wegen am Verfahren, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch.