1 Vorakten, Register 1 RA Nr.110/2016/38 3 der Beschwerde gegen die Bauabschlagsverfügung vom 8. Februar 2016 beantragen sie, dass die Verfügung aufzuheben und das Baugesuch gutzuheissen sei. In der Beschwerde gegen die Wiederherstellungsverfügung vom 9. Februar 2016 beantragen sie deren Aufhebung. Eventualiter sei den Beschwerdeführenden im Falle eines rechtskräftigen Bauabschlages für die Wiederherstellung eine neue, angemessene Frist zu setzen. Zudem sei das Verfahren bis zu einem rechtskräftigen Entscheid über die Erteilung der Baubewilligung zu sistieren.