2. Mit der als "Gesamtbauentscheid, Bauabschlagsverfügung" bezeichneten Verfügung vom 8. Februar 2016 erteilte die Präsidialdirektion der Stadt Biel den Bauabschlag und ordnete die Entfernung der Reklamebeschriftungen an. Die Wiederherstellungsmassnahmen seien sofort vollstreckbar, da es sich um verbotene Werbung handle. Der Rückbau habe bis am 28. März 2016 zu erfolgen. Als Wiederherstellungsmassnahme sah sie das "Entfernen der Folien mit den gefüllten Biergläsern und Namen von alkoholischen Produkten" vor. Gleichzeitig drohte sie die Ersatzvornahme und eine Busse bei Nichtbefolgung an.