kann deshalb bereits aus diesem Grund nicht bewilligt werden. Das AGR hat zu Recht die Anerkennung der Zonenkonformität verneint und die Gemeinde hat infolgedessen korrekterweise den Bauabschlag erteilt. 3. Ausnahmebewilligung a) Für den Fall, dass die geplante Ausbildungshalle eine Ausnahme bedinge, stellt der Beschwerdeführer ein entsprechendes Gesuch. In der Halle könnten die Pferde im Winter und bei Frost auf nicht gefrorenem Boden ausgebildet werden. Es sei ausserdem betrieblich weniger aufwändig, die Pferde bei nassem Wetter und tiefem Boden in einer trockenen Halle zu bewegen. Die Halle sei notwendig für den Betrieb, gehöre zur Pferdezucht und sei standortgebunden.