c) Die geplante Ausbildungshalle soll für das Training und das Bewegen der betriebseigenen Pferde genutzt werden.13 Es handelt sich dabei unbestritten um eine Nutzung der Pferde, die in der Landwirtschaftszone an sich zulässig ist. Das heisst jedoch noch nicht, dass auch die Ausbildungshalle zonenkonform ist. Bauten und Anlagen für die Nutzung der Pferde müssen die Voraussetzungen von Art. 34b Abs. 4 RPV erfüllen. Das heisst insbesondere, dass Reitplätze eine gewisse Grösse nicht überschreiten und weder überdacht noch umwandet werden dürfen. Die geplante Ausbildungshalle soll 40 m lang und 27 m breit werden, was einer Fläche von 1'080 m2 entspricht.14