Sinne von BGBB5 als zonenkonform bewilligt, wenn dieses Gewerbe über eine überwiegend betriebseigene Futtergrundlage und Weiden für die Pferdehaltung verfügt (Art. 16abis Abs. 1 RPG). Für die Nutzung der auf dem Betrieb gehaltenen Pferde können bestimmte Bauten und Anlagen bewilligt werden (Art. 16abis Abs. 2 und 3 RPG). Der Bundesrat regelt die Einzelheiten (Art. 16abis Abs. 4 RPG). Für Bauten und Anlagen, die der Haltung und Nutzung von Pferden dienen, trifft Art. 16abis RPG somit eine Sonderregelung zur Zonenkonformität in der Landwirtschaftszone.