Zur Begründung macht er insbesondere geltend, die heutigen Verhältnisse würden es erfordern, dass die hochwertigen Pferde ganzjährig bewegt und ausgebildet würden. Da keine ganzjährige Allwetteranlage vorhanden sei, hätte die Betriebsgemeinschaft entschieden, auf dem Grundstück des Beschwerdeführers eine Ausbildungshalle zu erstellen. Die Zucht inklusive Ausbildung der Jungpferde stelle eine landwirtschaftliche Tätigkeit dar. Eine ganzjährig nutzbare Halle sei standortgebunden, für den Betrieb zwingend notwendig und existenziell. Es handle sich nicht um eine normale Reithalle, die Dritten offen stehe und zum Freizeitsport genutzt werde.