2. Dagegen reichte der Beschwerdeführer am 14. März 2016 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Er beantragt die Aufhebung des Bauabschlags vom 16. Februar 2016 und die Erteilung der Baubewilligung. Eventuell sei die Zonenkonformität der Ausbildungshalle festzustellen und die Baugesuchsakten an die Gemeinde zurückzuweisen, um das Baubewilligungsverfahren fortzuführen. Zur Begründung macht er insbesondere geltend, die heutigen Verhältnisse würden es erfordern, dass die hochwertigen Pferde ganzjährig bewegt und ausgebildet würden.