Am 27. Oktober 2015 reichte der Beschwerdeführer zusammen mit einem anderen Landwirt aus Münsingen bei der Gemeinde ein Baugesuch ein für eine Ausbildungshalle für Zuchtpferde. Sie teilten mit, sie würden eine landwirtschaftliche Betriebsgemeinschaft gründen. Der gemeinsame Betrieb erfülle die Anforderungen an ein landwirtschaftliches Gewerbe. Das AGR verneinte in seiner Stellungnahme vom 20. November 2015 die Zonenkonformität erneut mit der Begründung, dass Plätze für die Nutzung der Pferde weder überdacht noch umwandelt werden dürfen. Die Gemeinde gab den Baugesuchstellern am 24. November 2015 Gelegenheit zur Stellungnahme.