1. Der Beschwerdeführer ist Eigentümer der Parzelle Münsingen 1 Grundbuchblatt Nr. B.________, die sich in der Landwirtschaftszone befindet. Er betreibt seit Jahren eine Pferdezucht und bildet Jungpferde aus. Am 8. Februar 2015 stellte er eine Voranfrage für die Erstellung einer Rundbogenhalle. Gestützt auf den Fachbericht des Amts für Landwirtschaft und Natur (LANAT), das den Betrieb des Beschwerdeführers zwar als landwirtschaftlichen Betrieb, jedoch nicht als landwirtschaftliches Gewerbe beurteilte, verneinte das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) die Zonenkonformität des Vorhabens mit der Begründung, Reitplätze dürften weder überdacht noch umwandet werden.