4. Die Gemeinde Ittigen hat den Beschwerdeführenden Parteikostenersatz in der Höhe von Fr. 1'706.50 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) zu bezahlen. RA Nr. 110/2016/33 14 IV. Eröffnung - Herrn Rechtsanwalt E.________, eingeschrieben - Frau Fürsprecherin H.________, eingeschrieben - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Ittigen, Gemeindeverwaltung, eingeschrieben - Regierungsstatthalteramt Bern, A-Post